AGB
1.
Der Veranstalter sorgt am Veranstaltungsort dafür das dem Musicteam SMR Sound&Light ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zum Be-u. Entladen des Equipments zur Verfügung steht .2.
Die Gestaltung der Musik und Moderation bleibt voll und ganz ( Wünsche können natürlich geäußert werden , werden dann auch erfüllt ) Musicteam SMR Sound&Light überlassen.3.
Für die Aufführungsrechte der GEMA/SUSIA kommt der Veranstalter auf.4.
Sollte das Musicteam SMR Sound&Light infolge nicht bezahlter Gebühren ( GEMA/SUSIA ect. ) finanzieller Schaden entstehen, so kommt der VA in voller Höhe für den Schaden auf .5.
Musicteam SMR Sound&Light behält sich das Recht vor bei Folge von Krankheit, Unfall, Todesfall oder anderer Art von höherer Gewalt jeder Zeit ohne Anspruch auf Regress vom Vertrag zurück zu treten.6.
Nach Möglichkeiten, sollten am Veranstaltungsort 2 getrennte Stromkreise 230 V/ 16 A zur Verfügung stehen (1 x Licht, 1 x Sound).7.
Für Schäden am Equipment oder an Tonträgern, die durch unsachgemäße Aufstellung von Bühnenteilen oder Einrichtungen entstehen.8.
Bei starkem Gewitter behält sich das Musicteam SMR Sound&Light das Recht vor die Anlage vom Stromnetz zu trennen.9.
Das Musicteam SMR Sound&Light verpflichtet sich rechtzeitig (Aufbauzeit inbegriffen) am Veranstaltungsort zu sein, um einen reibungslosen Beginn und Ablauf der Veranstaltung zu garantieren.10.
Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich,11.
Das Musicteam SMR Sound&Light hat am Tag der Veranstaltung Anspruch auf kostenfreie Verpflegung. Dieses beinhaltet ausreichend alkoholfreie Getränke für den Eigenbedarf und der Tageszeit entsprechendem Essen.12.
Die Gage ist direkt vor oder nach der Veranstaltung bar in € und voller Höhe zu zahlen.13.
Das Musicteam SMR Sound&Light verpflichtet sich, Umsatz sowie Einkommenssteuer selbst abzuführen.14.
Der unterschriebene Vertrag ist innerhalb 8 Tagen dem Musicteam SMR Sound&Light zurückzusenden.15.
Der Gerichtsstand ist für beide Parteien Duisburg, Zusatzbestimmungen bedürfen der Schriftform.