AGB

AGB für Veranstaltungen mit Musicteam SMR Sound&Light


1.

Der Veranstalter sorgt am Veranstaltungsort dafür das dem Musicteam SMR Sound&Light ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zum Be-u. Entladen des Equipments zur Verfügung steht .

2.

Die Gestaltung der Musik und Moderation bleibt voll und ganz ( Wünsche können natürlich geäußert werden , werden dann auch erfüllt ) Musicteam SMR Sound&Light überlassen.

3.

Für die Aufführungsrechte der GEMA/SUSIA kommt der Veranstalter auf.

4.

Sollte das Musicteam SMR Sound&Light infolge nicht bezahlter Gebühren ( GEMA/SUSIA ect. ) finanzieller Schaden entstehen, so kommt der VA in voller Höhe für den Schaden auf .

5.

Musicteam SMR Sound&Light behält sich das Recht vor bei Folge von Krankheit, Unfall, Todesfall oder anderer Art von höherer Gewalt jeder Zeit ohne Anspruch auf Regress vom Vertrag zurück zu treten.
In diesem Fall wird sich das Musicteam SMR Sound&Light jedoch bemühen, einen Kollegen zu etwa gleichen Bedingungen für den VA. zu finden. (Dieses aber ohne rechtlichen Anspruch)

6.

Nach Möglichkeiten, sollten am Veranstaltungsort 2 getrennte Stromkreise 230 V/ 16 A zur Verfügung stehen (1 x Licht, 1 x Sound).

7.

Für Schäden am Equipment oder an Tonträgern, die durch unsachgemäße Aufstellung von Bühnenteilen oder Einrichtungen entstehen.
Oder mutwilliger Beschädigungen durch Gäste und Veranstalter kommt in voller Höhe der Veranstalter auf. Bei Open- Air Veranstaltungen ist vom VA. dafür zu sorgen,
dass Equipment Teile im trockenen aufgebaut werden können und auch während der Veranstaltung nicht nass werden. (Zelt oder ähnliches)

8.

Bei starkem Gewitter behält sich das Musicteam SMR Sound&Light das Recht vor die Anlage vom Stromnetz zu trennen.
Sollte der VA trotzdem ein weiterführen der Veranstaltung wünschen so trägt der VA die vollen Kosten für evtl. Blitzschäden am Equipment .

9.

Das Musicteam SMR Sound&Light verpflichtet sich rechtzeitig (Aufbauzeit inbegriffen) am Veranstaltungsort zu sein, um einen reibungslosen Beginn und Ablauf der Veranstaltung zu garantieren.
Sie werden auch dem Anlass entsprechend gekleidet erscheinen. Das Musicteam SMR Sound&Light verpflichtet sich, bei der Veranstaltung nicht unter Alkoholeinfluss oder anderer Drogen zu stehen.
Ansonsten wird Regress in Höhe der vereinbarten Gage fällig.

10.

Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich,
jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet: Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin zu gleichen/besseren Konditionen im Bezug auf Gage / Entfernung kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

11.

Das Musicteam SMR Sound&Light hat am Tag der Veranstaltung Anspruch auf kostenfreie Verpflegung. Dieses beinhaltet ausreichend alkoholfreie Getränke für den Eigenbedarf und der Tageszeit entsprechendem Essen.

12.

Die Gage ist direkt vor oder nach der Veranstaltung bar in € und voller Höhe zu zahlen.
Falls im Vorgespräch so vereinbart kann die Gage auch eine Woche vor Veranstaltung auf das Konto von Musicteam SMR Sound&Light überwiesen werden. Kontodaten erhält der Kunde beim Vorgespräch .
Überweisungen oder Zahlungen nach der Veranstaltung werden nicht akzeptiert .

13.

Das Musicteam SMR Sound&Light verpflichtet sich, Umsatz sowie Einkommenssteuer selbst abzuführen.

14.

Der unterschriebene Vertrag ist innerhalb 8 Tagen dem Musicteam SMR Sound&Light zurückzusenden.
Sollte der Vertrag nicht innerhalb dieser Frist eingegangen sein, so ist das Musicteam SMR Sound&Light berechtigt, an diesem Datum anderweitige Buchungen anzunehmen.

15.

Der Gerichtsstand ist für beide Parteien Duisburg, Zusatzbestimmungen bedürfen der Schriftform.
Der Vertrag ist nur rechtsgültig mit der Unterschrift beider Parteien und beider Vertragsseiten.


Stand AGB Dezember 2011